Nicht alle Bandscheibenvorfälle der Halswirbelsäule müssen operativ behandelt werden.
In vielen Fällen reichen konservative Behandlungsmethoden wie Krankengymnastik oder Massagen.
Bei einem ebenso hohen Anteil kommen lokale Betäubungsmittel zur Anwendung, zum Beispiel in Form von Neuraltherapie (oberflächliches Einspritzen von lokalem Betäubungsmittel) zur Verminderung der Nackenschmerzen, oder Wurzelblockaden zur Therapie der in den Arm ausstrahlenden Schmerzen.
Bei Bandscheibenvorfällen im Halswirbelssäulenbereich ist absolute, dringliche Operationsindikation allerdings dann gegeben, wenn der Vorfall das Rückenmark bedrängt und entsprechende neurologische Ausfälle nachweisbar sind, also querschnittsähnliche Symptome auftreten.
Weitere Operationsgründe sind motorische Ausfälle (Lähmungen) in Arm und Hand durch Kompression von Rückenmarksnerven, außerdem die Erfolglosigkeit einer nicht operativen Behandlung.
Als Operationsmethode bevorzugen wir die Entfernung des vorgefallenen, degenerierten Bandscheibengewebes unter Sicht durch das Mikroskop von einem vorderen Zugang aus. Der Hautschnitt wird dabei seitlich am vorderen Hals gesetzt. Nach wenigen Zentimetern, die meist stumpf mit dem Zeigefinger präpariert werden, kann schon die Vorderseite der Halswirbelsäule getastet werden. Die Bandscheibe wird aufgesucht, mittels Röntgen die richtige Höhe gesichert und entfernt. Als Ersatz wird körpereigener Knochen, Kunststoff oder Metall (Bandscheibenprothese) verwendet.
Nur bei ganz seitlich gelegenen Vorfällen kann deren Entfernung von einem hinteren Zugang aus sinnvoller sein.
Nach der Operation ist es manchmal sinnvoll, für einige Zeit eine Halskrause zu tragen.